Wissenschaft & Technik

Wer darf ein Elektro-Fahrrad fahren?

Die Frage ist berechtigt, denn Elektro-Fahrrad ist nicht gleich Elektro-Velo.


Was ist ein Elektro-Fahrrad?


Ein Akku und ein elektrischer Antrieb machen aus einen herkömmlichen Fahrrad ein Elektro-Velo.

Mit der elektrischen Antriebshilfe soll das Fahrrad fahren erleichtert werden.

Ursprünglich für altere Menschen und Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen gedacht, wird das Elektro-Fahrrad aber heute generell als alternatives Fortbewegungsmittel zum Auto interessant.


Doch innerhalb der Bezeichnung Elektro-Velo gibt es zwei wesentliche Unterschiede, die auch vom Gesetzgeber unterschiedlich behandelt werden.

Der Unterschied beim Elektro-Fahrrad

Für den Gesetzgeber ist es wichtig, ob das Fahrrad auch ohne Muskelkraft, also ohne Treten fahrt, denn dann handelt es sich laut Gesetz bereits um ein Mofa.

Die so genannten E-Bikes, die auch ohne Mittreten des Bikers fahren, werden also den Mofas zugeordnet.

Mofas benötigen grundsätzlich eine Zulassung, eine Versicherung und dürfen nur mit Führerschein und mit Helm gefahren werden, so auch grundsätzlich das E-Bike.

Neben dem so genannten E-Bike gibt es noch die Variante des Pedelec. Im Wort steckt bereits der Unterschied zum E-Bike „Pedal Electric Cycle“, es muss getreten werden.

Der Hilfsmotor beim Pedelec steuert seine Leistung nur zur Tretkraft des Fahrradfahrers bei. Wird nicht ins die Pedale getreten, dann gibt auch der Antrieb keine Leistung ab.

Die Antriebshilfe unterstützt bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h.

Da das Pedelec also auf Muskelkraft basiert, gilt es noch als herkömmliches Fahrrad und wird vom Gesetzgeber als solches behandelt. Der Pedelec Status ist in der EU-Richtlinie 2002/24/EG geregelt.

Mit einem Sensor an der Tretkurbel lasst sich jedoch auch bei einem E-Bike die „Mofa-Version“ umgehen.

Durch den Sensor schaltet sich der Elektroantrieb nur ein, wenn der Fahrer tritt und so wird aus einem E-Bike ein Pedelec.