Haus & Garten

Zwangsversteigerungen

Für den einen ist es der finanzielle Ruin, wenn das Eigenheim unter den Hammer kommt. Für andere kann es eine Chance sein, günstig zu einer Immobilie zu kommen.


Ein grosser Teil von versteigerten Immobilien wird heute von Banken, Maklern,, Bauunternehmen und anderen gewerblichen Interessenten erworben.

Doch mit Geduld und ein paar guten Tipps, können durchaus auch Privatpersonen einen guten Kauf machen.

Den Finger heben beim Gerichtstermin und dem dritten Hammerschlag, der einen den Zuschlag gibt, gehen wichtige Schritte voraus.

Die Gerichtstermine werden früh fest  gelegt, so dass man Zeit hat, sich eine geeignete Immobilie auszusuchen und wichtige Informationen einzuholen.

Wichtige Informationen über zu versteigernde Immobilien

Anhand der Objektbeschreibung trifft man die Wahl einer passenden Immobilie. Nun gilt es das Verkehrswert-Gutachten einzusehen. Dies ist beim zuständigen Amtsgericht oder ggf. bei der Gläubigerbank möglich.

Hier erfahren sie schon etwas über die Lage und den Zustand des Objektes. Achten Sie darauf, ob das Objekt auch von innen besichtigt wurde und beachten sie die „Besonderheiten“. Hier wird über Bauschäden und andere Mängel informiert.

Eine weitere wichtige Information erhalten Sie beim Grundbuchamt. Der Grundbuchauszug informiert über Hypotheken und Grundschulden und nennt den Hauptgläubiger.

Als Interessent ist es ratsam, Kontakt zum Hauptgläubiger zu knüpfen und eine Einigung über den Mindestpreis zu erzielen. So kann es vorkommen, dass die Gläubigerbank darauf verzichtet mit zu bieten.

In der zweiten Abteilung des Grundbucheintrags werden besondere Lasten erwähnt.

Hier findet man Daten über Wohnrechte auf Lebenszeit, Niessbrauch, Vormerkungen von Kaufangeboten sowie Notizen über frühere Zwangsversteigerungen.

Ob die Immobilie vermietet ist, muss man abklären. Dies ist hier nicht vermerkt.

Man sollte vorab schon einmal Hausversteigerungen besuchen. So lernt man den Ablauf kennen. Informationen über Hausversicherungen sollte man ebenso einziehen. Denn, wenn sie den Zuschlag bekommen, geht das Risiko auf sie über.

Ein Blick hinter die Kulissen ist sehr wünschenswert. Ist die Immobilie vermietet, versucht man mit dem Mieter zu sprechen. Ratsam ist es einen Baufachmann mitzunehmen.

Beim Bauamt erfährt man anhand der Bauleitplanungen etwas über die Flächennutzung und den Bebauungsplan in der Nachbarschaft der Immobilie.

Beim Gerichtstermin sind zehn Prozent des gesamten Betrags fällig. Am so genannten Verteilungstermin ist die Restsumme fällig.

Bei der Versteigerung verliest der Rechtspfleger den Grundbuchinhalt, Bedingungen und Formalitäten. Dann beginnt die gesetzliche Bietstunde.

Je nach Taktik kann man mit einem deutlichen und frühen Angebot, mögliche Konkurrenten aus dem Rennen schlagen. Viele Interessenten geben ihr Angebot erst gegen Ende ab.

Wichtig ist, dass man sich ein Limit setzt. Man sollte sich nicht verleiten lassen, zu hoch zu bieten. 

 

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