E-Bike

Darf die Fahrradbeleuchtung blinken?

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Das Leid mit der richtigen Fahrradbeleuchtung. Während die einen ganz darauf verzichten, wird anderen die Fahrradbeleuchtung verboten. Darf die Fahrradlampe blinken?

Die Beleuchtung für Fahrräder und Elektroräder ist in Deutschland genau geregelt.

Es wird zwischen Rennrädern und allgemeinen Fahrrädern unterschieden. Rennräder unter elf Kilogramm werden als  Sportgeräte und weniger als Fortbewegungsmittel eingestuft.

Es gibt es eine Sonderregelung. Sie besagt, dass Fahrradlampen von Rennrädern batteriebetrieben sein können und  nicht fest am Rad installiert sein müssen.

Bei Strassenrennen, also Wettkampfveranstaltungen darf auf eine Fahrradbeleuchtung verzichtet werden.

Lange Zeit wurde versucht für Mountainbikes, die weniger als 13 Kilogramm wiegen eine ähnliche Sonderregelung zu erreichen.

Leider wurde bereits im Jahr 2006 eine ein Entwurf zur Änderung der Strassenverkehrsordnung, die für Radfahrer Verbesserungen bringen sollte, abgelehnt.

Laut Strassenverkehrsordnung muss die Fahrradlampe fest am Fahrrad oder E-Rad befestigt sein.

Zusätzlich darf ein blinkendes Licht zu einer bestehenden Fahrradbeleuchtung montiert werden.

Fahrradhelme mit Led-Blinklicht beispielsweise oder blinkende Led-Stirnlampen dürfen verwendet werden.

Led-Lampen mit Blinklicht


Viele Fahrradlampen werden heute mit der Led Technik ausgestattet.

Neben Dauerlicht lassen sich die hellen, Energie sparenden Lampen häufig auch auf Blinklicht umstellen.

Es gibt bereits auch Led Fahrradlampen, die batteriebetrieben werden.

Aufgrund ihres geringen Energiebedarfs sind Led Lampen dafür besonders geeignet.

Erfahrungsgemäss legen Ordnungshüter Wert auf funktionierende Fahrradbeleuchtung, da Fahrradfahrer besser gesehen werden und vor allen mit Led Licht selbst auch besser sehen.

Im Zweifelsfall schützt die falsche oder eine verbotene Fahrradbeleuchtung jedoch vor Strafe nicht.

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