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Wenn das letzte Stündlein schlägt

Bestattungen und alles, was im Todesfalle geregelt werden muss, ist wohl das Thema, über das man nur ungern redet. Trotzdem sollte man sich einmal Gedanken dazu machen und evtl. Vorsorge treffen. Damit hilft man seiner Familie in diesen schweren Stunden und man selbst kann mitbestimmen.

Haben Sie vorgesorgt?

Obgleich die Lebenserwartung gestiegen ist, schlägt doch jeden einmal die Stunde. Wer sich beizeiten, ganz realistisch damit befasst, erspart seinen Angehörigen im Todesfall die Organisation der Bestattung. Üblich ist heute ein Vorsorgevertrag.

Was ist ein Vorsorgevertrag?

Ein Vorsorgevertrag wird mit einem Bestattungsunternehmen geschlossen. Im Vertrag wird die Beerdigung bis ins kleinste Detail festgelegt. Die Beerdigungskosten können auch im Voraus bezahlt werden. Oft wird davon jedoch abgeraten, da im Falle eines Konkurses des Bestattungsunternehmens das Geld verloren geht.

Wer auch hier vorsorgen möchte, kann das Geld auf ein Sparkonto mit Sperrvermerk oder auf ein Treuhandkonto anlegen.

Welche Bestattungsformen gibt es?  

Wenn auch die Erdbestattung in Deutschland die gängigste Form der Bestattung ist, so gibt es auch andere Möglichkeiten der Bestattung.

Auch die Feuer- oder Urnenbestattung ist mittlerweile üblich. Da die Urne nicht zwangläufig in einem Grab bestattet wird, kann auf ein Grab und die Grabespflege verzichtet werden.

Eine Form der Urnenbestattung ist die Baumbestattung, auch Ruheforst oder Friedwald genannt. Dabei wird die Urne in der Erde unter einem Baum begraben. In der Schweiz beispielsweise kann auf das Urnengefäss verzichtet werden. Die Asche kommt direkt in die Erde.

Im Bundesland Nordrhein-Westfalen darf die Asche auf so genannten Streuwiesen verteilt werden. Am Lieblingsort des Verstorbenen, wie der eigene Garten, darf in Deutschland nicht beerdigt werden.

Seebestattungen bedürfen einer Genehmigung. Dabei muss eine besondere Bindung des Verstorbenen zur See nachgewiesen werden.

Anonyme Bestattungen werden ohne Grabstein auf einer Rasenfläche vorgenommen. Sie sind eine billige Bestattungsform. Angehörige haben jedoch keinen Ort des Gedenkens.